Seit 1. Oktober 2026
Seit dem 1. Oktober 2026 beträgt die Flensburger Beherbergungsabgabe 6,25 % des Brutto-Übernachtungspreises inklusive MwSt. Sie gilt für private und geschäftliche Übernachtungen. Die Abgabe ist nicht im angezeigten Zimmerpreis enthalten und wird zusätzlich berechnet.
Was gehört zur Bemessungsgrundlage?
Die Abgabe beträgt 6,25 % des Entgelts für die Übernachtungsleistung einschließlich Umsatzsteuer. Verpflegung wie Frühstück gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Frei wählbare Zusatzleistungen, etwa separat gebuchte Parkplätze, werden nach den Vorgaben der Stadt behandelt; Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung zählen zur Bemessungsgrundlage.
Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere Übernachtungen zur Deckung des Grundbedürfnisses nach Wohnraum (§ 2 Abs. 3), bleiben bestehen.
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Stadt Flensburg
Rathausplatz 1, 24931 Flensburg
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22.10.2026