Beherbergungsabgabe
In Flensburg wird seit 01. Januar 2013 eine Beherbergungsabgabe auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
- 7,5 % des Bruttoübernachtungspreises
- Tageszimmer unterliegen ab 2018 ebenso der Besteuerung
- Minderjährige sind nicht von der Abgabe befreit
Befreiungsmöglichkeiten zur Beherbergungsabgabe
Angestellte Mitarbeiter
- Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung: Download Arbeitgeberbestätigung Flensburg
- Buchung durch den Arbeitgeber oder Dienstherren
- direkte Rechnungsübernahme durch den Arbeitgeber oder Dienstherren
Selbständige
bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen:
Ausfüllen der Eigenbestätigung: Download Eigenbescheinigung Flensburg
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24931 Flensburg
Telefon +49 461 850
Kontakt per Mail: steuerverwaltung@flensburg.de